Gesundheit beginnt mit der richtigen Entscheidung
- Ich begleite Sie dabei.
Ernährungstherapie
Mit der richtigen Ernährungstherapie können Krankheiten vorgebeugt, behandelt oder sogar geheilt werden.
Wie läuft eine Ernährungstherapie ab?
1. Kennenlernen
Das erste Gespräch erfolgt kostenfrei und telefonisch. In einem ca. 15-minütigen Telefonat haben wir die Möglichkeit, uns kennenzulernen und erste grundlegende Fragen zu klären.
2. Erstgespräch
Nach dem Kennenlernen vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch, das in der Regel 60 bis 90 Minuten dauert. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und legen gemeinsam Ihre Ziele fest. Mein Ziel ist es, ein möglichst genaues Bild Ihrer individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen zu gewinnen.
3. Folgeberatungen
Im Anschluss folgen etwa fünf weitere Beratungssitzungen, die jeweils 45 bis 60 Minuten dauern. Hier vertiefen wir die Therapie und setzen den individuellen Handlungsplan um. Dabei arbeiten wir gezielt an einer Verhaltensanalyse, einer Perspektivenklärung und einer fundierten Entscheidungsfindung. Gemeinsam verfolgen wir Schritt für Schritt den Weg zu Ihren Zielen, wobei ich Sie engmaschig und zielgerichtet begleite.
4. Kostenklärung
Derzeit müssen alle Behandlungen in Eigenleistung erbracht werden, da ich mich noch im Prozess der Zulassung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) befinde. Ab Februar wird eine Abrechnung über die Krankenkassen voraussichtlich möglich sein.
Ich freue mich jedoch, Ihnen mitteilen zu können, dass ich alle Prüfungen für die Zertifizierung zur Ernährungstherapeutin und -beraterin nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) erfolgreich abgelegt habe. Nun steht lediglich die Anfertigung meiner Projektarbeit aus, die ich planmäßig bis Februar abschließen werde.
Ab diesem Zeitpunkt werde ich auch die Zulassung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) beantragen, sodass ich künftig die Möglichkeit habe, Leistungen direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.
Ab diesem Zeitpunkt werde ich auch die Zulassung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) beantragen, sodass ich künftig die Möglichkeit habe, Leistungen direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die meisten Krankenkassen bezuschussen eine ärztlich empfohlene Ernährungstherapie mit bis zu fünf Sitzungen (ein Erstgespräch und vier Folgeberatungen). Je nach Krankenkasse beträgt die Bezuschussung 80 bis 100 % der Kosten.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist erforderlich, die folgende Informationen enthält:
- Allgemeine Angaben zum Patienten (z. B. Name, Adresse, Alter).
- Die Diagnose(n), die die Notwendigkeit der Ernährungstherapie begründen.
Für den behandelnden Arzt ist das Ausstellen der Bescheinigung budgetneutral, es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten auch dann, wenn der Ernährungstherapeut noch keine Zulassung hat.
Es lohnt sich daher, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen und eine Kostenübernahme anzufragen.
Es lohnt sich daher, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen und eine Kostenübernahme anzufragen.