Ernährungstherapie
Mit der richtigen Ernährungstherapie können Krankheiten vorgebeugt, behandelt oder gar geheilt werden.
Wie läuft eine Ernährungstherapie ab?
Kennenlernen
Kostenfreies, telefonisches Erstgespräch.
In einem 15-minütigen Telefonat lernen wir uns kennen und klären erste wichtige Fragen.
Erstgespräch
Nach dem Kennenlernen vereinbaren wir ein Erstgespräch. Dieses dauert in der Regel 60-90 min. In diesem Gespräch widmen wir uns komplett der Situationsanalyse und der Zielsetzung. Hier werde ich mir ein möglichst konkretes Bild verschaffen.
Folgeberatung
Anschließend folgen ca. 5 Folgeberatungen. Diese dauern in der Regel 45-60 min. In diesen Sitzungen gehen wir gezielt in das Therapieverfahren. Diese beinhalten die Verhaltensanalyse, Perspektivanalyse, die Entscheidungsfindung und die Verfolgung eines Handlungsplan. Bei diesem Weg begleite ich meine Klienten zielgerichtet.
Kosten klären
An dieser Stelle muss ich meine Klienten darüber informieren, dass die Abrechnung mit mir derzeit noch in Eigenleistung gezahlt werden muss.
Derzeit bin ich für diesen Weg noch nicht zugelassen. Die Zulassung dazu ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich erst ab Oktober zur Verfügung stehen. Danach können Sie über mich einen Kostenvoranschlag erhalten, der nach einem Vorgespräch mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht wird.
Welche Kosten übernimmt dann die Krankenkasse bei der Ernährungsberatung? Die meisten Krankenkassen bezuschussen die ärztlich empfohlene Ernährungstherapie mit bis zu 5 Sitzungen (1 Erstgespräch und 4 Folgegespräche). Je nach Krankenkasse liegt die Höhe der Bezuschussung zwischen 80 und 100 %.
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt.
Diese Notwendigkeitsbescheinigung beinhaltet neben den allgemeinen Angaben zum Patienten (wie z.B. Adresse, Alter, …) die Diagnose(n) weshalb eine Ernährungstherapie empfohlen bzw. notwendig ist. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung ist für den Arzt Budgetneutral. Das heißt es entstehen dem Arzt keine zusätzlichen Kosten.
Manche Krankenkassen informieren sich über die Ernährungstherapeuten und erstatten je nachdem die Leistungen auch ohne dessen Zulassung. Ein Versuch ist es also Wert.