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 Ernährungstherapie und Bewegung

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei der Ernährungsberatung?
Die meisten Krankenkassen bezuschussen die ärztlich empfohlene Ernährungstherapie mit bis zu 5 Sitzungen  (1 Erstgespräch und 4 Folgegespräche). Je nach Krankenkasse liegt die Höhe der Bezuschussung zwischen 80 und 100 %.
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt.
Diese Notwendigkeitsbescheinigung beinhaltet neben den allgemeinen Angaben zum Patienten (wie z.B. Adresse, Alter, …) die Diagnose(n) weshalb eine Ernährungstherapie empfohlen bzw. notwendig ist. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung ist für den Arzt Budgetneutral. Das heißt es entstehen dem Arzt keine zusätzlichen Kosten.

Derzeit bin ich für diesen Weg noch nicht zugelassen.

Die Zulassung dazu ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich erst ab Oktober zur Verfügung stehen. Danach können Sie über mich einen Kostenvoranschlag erhalten, der nach einem Vorgespräch mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht wird.