Gesetzliche-Krankenkassen-GKK

Kostenübernahme der Ernährungstherapie Wichtige Informationen für meine Klienten

Erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse bestehen.

Ihre Möglichkeiten zur Kostenübernahme

Die Kosten einer Ernährungstherapie können je nach gesetzlicher Grundlage und persönlicher Situation von den Krankenkassen bezuschusst oder übernommen werden.

Hier erfahren Sie, welche Regelungen nach den §§ 20, 43 und 125 SGB V gelten.

§ 20 SGB V – Prävention und Gesundheitsförderung

Präventionskurse nach §20 SGB V richten sich an gesunde Personen, die ihr Risiko für bestimmte Erkrankungen reduzieren möchten.

Voraussetzungen:

  • Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
  • Teilnehmer zahlen zunächst selbst und reichen die Kosten ein
  • Viele Krankenkassen übernehmen 80–100 % der Kurskosten

§ 43 SGB V – Ernährungstherapie bei Erkrankungen

Diese Therapie richtet sich an Personen mit einer ärztlich diagnostizierten Erkrankung, bei der Ernährung eine wichtige Rolle spielt.

🩸 Diabetes mellitus

🌾 Zöliakie

⚖️ Adipositas

🦠 Darmerkrankungen

Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Viele Krankenkassen bezuschussen bis zu fünf Sitzungen.

§ 125 SGB V – Ernährungstherapie als Heilmittel

Bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen kann eine Ernährungstherapie als Heilmittel anerkannt werden.

  • Krebserkrankungen
  • Essstörungen
  • Schwere Stoffwechselerkrankungen

Hierfür ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenkasse, wenn die Therapie durch eine zugelassene Ernährungstherapeutin durchgeführt wird.

Meine Zertifizierungen

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich die Zertifizierung zur Ernährungstherapeutin und -Beraterin nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) erfolgreich abgeschlossen habe. Zusätzlich verfüge ich über die Basisqualifizierung des VDOE.

VDOE Zertifikat

VDOE Zertifikat

DGE Zertifikat

DGE Zertifizierung

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Für eine Ernährungstherapie nach §43 SGB V benötigen Sie in vielen Fällen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

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